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Jugenarbeitsschutzuntersuchung JASU

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist vom Gesetzgeber als Vorsorgemaßnahme
 
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
 
Jugendliche (über 15, noch nicht 18 Jahre), die in das Erwerbsleben einsteigen,
 
müssen sich ärztlich untersuchen lassen.
 
Die Untersuchung soll die gesundheitliche Eignung in Bezug auf das angestrebte Berufsziel überprüfen.
 
Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Sehvermögen und auch orthopädische Auffälligkeiten
 
werden berücksichtigt und können ggf. Nachuntersuchungen erforderlich machen.
 
Diese Untersuchung ist für Sie kostenfrei.
 
Die Unterlagen (Untersuchungsberechtigungsschein und Erhebungsbögen)
 
bekommen Sie bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung. Für diese Untersuchung ist immer eine Terminvereinbarung notwendig.
 
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Untersuchungstermin mit!